AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für Bestellungen, Lieferungen, Montagen, Inbetriebnahmen und Reparaturarbeiten der Jenni Lüftungen AG. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Käufer die folgenden Bedingungen.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist die Jenni Lüftungen AG, Grindel 2, 6017 Ruswil, Schweiz, MwSt. Nr. CHE-115.657.586.
1.3 Die AGB sind Bestandteil des zwischen der Jenni Lüftungen AG und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Bestimmungen, die von den AGB abweichen, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Jenni Lüftungen AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
1.4 Mündlich erteilte Aufträge unterliegen ebenfalls den nachstehenden Bestimmungen. 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
2. Angebote/ Offerten
2.1 Offerten, Berechnungen, Pläne und weitere für den Kunden angefertigte Unterlagen sind geistiges Eigentum der JENNI Lüftungen AG und dürfen ohne deren Einwilligung nicht kopiert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.
3. Preise
3.1 Alle Produkte-Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich MwSt., Lieferungs- sowie Montagekosten.
3.2 Allfällige Preisanpassungen sind jederzeit möglich und werden an den Kunden weiterverrechnet.
4. Lieferung
4.1 Die angebotenen Produkte können ab Lager abgeholt werden, per Post versandt oder von der JENNI Lüftungen AG auf Platz geliefert werden. Porto und Lieferungskosten sind nicht in den Produkte-Preisen enthalten. Lieferungsaufwände werden anhand des Portos, Zeitaufwand und/oder Kilometeranteil an den Kunden verrechnet. Mit der Entgegennahme der Bestellung und Sendung der Auftragsbestätigung verpflichtet sich JENNI Lüftungen zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, die JENNI Lüftungen AG mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die JENNI Lüftungen AG bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer der gesamten Lieferung.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1 Wird Ware vom Kunden ab Lagerhalle in Ruswil abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Ware ab Werk über.
6.2 Wird Ware per Post oder anderen Lieferanten an den Kunden gesendet, gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Lieferanten über.
6.3 Bei Ware, die beim Kunden vor Ort montiert wird, gehen Nutzen und Gefahr beim Eintreffen des Monteurs am Belieferungsort über.
7. Montage
7.1 Die Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, in Stunden abgerechnet. Zur Montagezeit gehören Vorbereitungszeit in der Werkstatt und im Büro, Arbeit beim Kunden sowie die Fahrzeit von Ruswil zum Kunden und zurück.
7.2 Die Montagearbeit erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch Mitarbeiter der JENNI Lüftungen AG.
8. Pikett-Einsätze
8.1 Pikett-Einsätze werden nur dann geleistet, wenn keine Möglichkeit besteht bis zum nächsten Arbeitstag ein Provisorium einzurichten und somit das Tierwohl gefährdet ist und der Kunde bereit ist allfällige Mehrkosten zu übernehmen. Die JENNI Lüftungen AG ist im Allgemeinen nicht verpflichtet Pikett-Einsätze zu leisten.
8.2 Pikett-Einsatze werden mit einem Stundenansatz von CHF 120.- verrechnet. Ebenfalls wird ein Pauschalbetrag von CHF 15.- für Reinigung von Maschinen und Monteur verrechnet.
8.3 Express-Reparaturen, welche innerhalb der nächsten 24h, somit nicht planbar sind und ins Tagesgeschäft fallen, werden mit einem Aufschlag von 20.-/h verrechnet.
8.4 Von Mo-Fr 18.00 bis 07.00 Uhr wird ein Zuschlag von 25% verrechnet.
8.5 An Sonn- und Feiertagen wir ein Zuschlag von 50% verrechnet.
9. Zahlung
9.1 Die Bezahlung kann bar, mittels Karte (Maestro, Post, Kreditkarte) oder per Post oder Banküberweisung erfolgen.
9.2 Die Zahlungsbedingungen werden in der Offerte und in der Rechnung aufgeführt.
9.3 Bei grösseren Auftragsvolumen ist es der JENNI Lüftungen AG erlaubt, vorab eine A-Konto Zahlung zu verlangen.
10. Zahlungsverzug
10.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung. Geht auch nach der Zahlungserinnerung keine Zahlung bei der JENNI Lüftungen AG ein, wird die 1. Mahnung versendet. Diese enthält eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 25.-, welche der Kunde verpflichtet ist zu bezahlen. Für jede weitere Mahnung werden wiederum Fr. 25.- Gebühr verlangt, bis die geschuldete Zahlung bei der JENNI Lüftungen AG eingeht. Wird auch die 3. Mahnung inkl. Mahngebühr nicht bezahlt, wird eine Betreibung gegen den Kunden eingeleitet
11. Gewährleistungen
11.1 Die Garantie beläuft sich auf die vom Lieferanten angegebenen Leistungen. Die Garantielaufzeit beginnt ab Abhol- oder Lieferdatum und beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate.
11.2 Produkte, welche nicht fachgemäss installiert oder angeschlossen wurden, schlecht gepflegt sowie nicht regelmässig gewartet werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
11.3 Es gilt konkret immer die Bring-In Garantie. Allfällige Aufwände (Zeit & Kilometer) für Demontagen und Montagen vor Ort durch Jenni-Servicepersonal sind nicht in der Gewährleistung enthalten.
11.4 Verbrauchsmaterialien wie Keilriemen, Akkus, Kondensatoren, Pulleys etc. können nicht über Garantie bezogen werden.
11.5 Geräte, die im Betrieb einer elektrischen Über- oder Unterspannung ausgesetzt waren, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Dazu erfolgt eine Prüfung durch den Hersteller.
11.6 Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen, ohne die JENNI Lüftungen AG vorgängig kontaktiert zu haben.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der Jenni Lüftungen AG, 6017 Ruswil (Luzern).
Stand: November 2023